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FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/regionales-wachstum-investitionen.html
Summary
Description
1. Der Freistaat Sachsen gewährt nach Maßgabe
a) dieser Richtlinie,
b) den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere nach §§ 23, 44 der Sächsischen Haushaltsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 2001 ( SächsGVBl. S. 153), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Mai 2021 ( SächsGVBl. S. 578) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung vom 27. Juni 2005 ( SächsABl. SDr. S. S 226), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 23. November 2022 ( SächsABl. S. 1423) geändert worden sind, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 6. Dezember 2021 ( SächsABl. SDr. S. S 178), in der jeweils geltenden Fassung,
c) der Verordnung ( EU ) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ( ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1, L 283 vom 27.9.2014, S. 65), die zuletzt durch die Verordnung ( EU ) Nr. 2021/1237 der Kommission vom 23. Juli 2021 ( ABl. L 270 vom 29.7.2021, S. 39) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung sowie
d) der Verordnung ( EU ) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des AEUV Union auf De-minimis-Beihilfen ( ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 1), die zuletzt geändert worden ist durch die Verordnung ( EU ) 2020/972 der Kommission vom 2. Juli 2020 ( ABl. L 215 vom 7.7.2020, S. 3), in der jeweils geltenden Fassung
Zuwendungen für Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe.
2. Zuwendungen im Rahmen des Fonds für einen gerechten Übergang ? Just Transition Fund (JTF) dienen der Umsetzung des Programms ? EFRE /JTF ? Programm 2021-2027 Sachsen? und werden darüber hinaus nach den Bestimmungen der EU -Rahmenrichtlinie vom 9. Dezember 2021 ( SächsABl. 1723), in der jeweils geltenden Fassung gewährt, soweit in dieser Förderrichtlinie keine abweichenden Regelungen getroffen werden.
3. Die verwendeten vereinfachten Kostenoptionen (Pauschalfinanzierung) basieren auf Artikel 54 a) der Verordnung ( EU ) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitika ( ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159).
4. Maßgeblich für die Beurteilung der Förderfähigkeit eines Vorhabens sowie für die Ermittlung der Beihilfeintensität und des Beihilfebetrags ist der Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung (vergleiche Artikel 2 Nummer 28 der Verordnung ( EU ) Nr. 651/2014).
5. Mit den Zuwendungen sollen Investitionsanreize gegeben werden, um die Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit bestehender kleiner Unternehmen in den Landkreisen des Freistaats Sachsen (zum Beispiel durch Vorhaben zur Anpassung an die Anforderungen der zunehmenden Digitalisierung) zu verbessern und Dauerarbeitsplätze zu sichern oder zu schaffen.
6. Mit den Zuwendungen aus dem JTF sollen KMU bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen des Braunkohleausstiegs und der Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit sowie dem Erhalt und der Schaffung von Arbeitsplätzen als Beitrag zum Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft unterstützt werden, um Regionen und Menschen in die Lage zu versetzen, die sozialen beschäftigungsspezifischen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des Übergangs zu den energie- und klimapolitischen Vorgaben für 2030 und zu einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 zu bewältigen.
7. Mittel aus dem JTF werden ausschließlich für Investitionsvorhaben im Mitteldeutschen Revier (Landkreis Nordsachsen, Landkreis Leipzig), im Lausitzer Revier (Landkreis Bautzen, Landkreis Görlitz) und der Kreisfreien Stadt Chemnitz eingesetzt.
8. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsstelle auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
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