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Summary
Description
Im Rahmen der Europäischen Beschäftigungsstrategie sowie der nationalen und regionalen Anstrengungen der Mitgliedstaaten trägt der Europäische Sozialfonds Plus ( ESF +) als Teil der Kohäsionspolitik in der Strukturfondsperiode 2021 bis 2027 mit dem Einsatz seiner Fördermittel wesentlich zur Erreichung des politischen Ziels 4 ?Ein sozialeres Europa ? europäische Säule sozialer Rechte? bei. Das Land Hessen hat in seinem Programm ?Investitionen in Wachstum und Beschäftigung? dazu die folgenden spezifischen Ziele benannt:
Alle geförderten Projekte und Vorhaben müssen mindestens zu einem dieser spezifischen Ziele beitragen.
Zusätzlich sind bei der Durchführung der Vorhaben übergreifende Prinzipien und horizontale Grundsätze der Europäischen Union zu beachten:
Die geförderten Projekte und Vorhaben müssen darauf ausgerichtet sein, einen tatsächlichen Beitrag zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen zu leisten.
Die vorrangigen Gleichstellungsziele in der Förderperiode 2021 bis 2027 ergeben sich aus den Investitionsleitlinien für die Mittel im Rahmen der Kohäsionspolitik 2021 bis 2027 im Anhang D des Länderberichtes Deutschland 2019 der Europäischen Kommission (KOM) (Stand 27. Februar 2019). Sie sehen unter anderem die Förderung der Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt sowie einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben vor.
Bei der Antragstellung ist der Beitrag des geplanten Vorhabens zur Erreichung der Gleichstellungsziele des jeweiligen Förderprogramms darzustellen und in der Projektumsetzung zu verfolgen.
Im Rahmen des Verwendungsnachweises ist über den geleisteten Beitrag zu berichten.
Insgesamt sind sowohl Vorhaben förderfähig, die die Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsziel verfolgen als auch solche, die aufgrund der besonderen Benachteiligung eines Geschlechts eine kompensatorische Maßnahme umsetzen wollen.
Ziel im ESF Hessen ist es, die soziale Eingliederung von durch Diskriminierung gefährdeten Menschen zu fördern und ihre Beteiligung am Arbeitsmarkt zu erhöhen, um eine individuelle Gleichbehandlung zu erreichen.
Vor diesem Hintergrund haben Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger sowie durchführende Stellen dafür Sorge zu tragen, dass der Charta der Grundrechte der Europäischen Union Rechnung getragen wird und jede Form der Diskriminierung bei der Durchführung der Vorhaben unterbleibt. Dies gilt insbesondere für den Zugang zu Maßnahmen. Mit der Antragstellung ist deshalb eine Erklärung abzugeben, dass die Auswahl der Teilnehmenden diskriminierungsfrei erfolgt.
Darüber hinaus sollen durch die ESF Programme in Hessen gezielt Personen gefördert werden, die auf dem Arbeitsmarkt von Diskriminierung besonders betroffen sind.
Die im Rahmen der ?Green Deal?-Initiative formulierten Umweltziele, die Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt machen sollen, finden genauso wie die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, in der die Wichtigkeit ihrer drei Dimensionen ? wirtschaftlich, sozial und ökologisch ? betont wird, Eingang in die ESF Förderung in Hessen. So sollen in geeigneten Projekten Anknüpfungspunkte für Klima- und Umweltschutz definiert werden.
Allen Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfängern wird nahegelegt, sich zur Anwendung des Deutschen Nachhaltigkeitskodexes zu bekennen und bei Ausschreibungen ?grüne Kriterien? anzuwenden.
Einzelheiten zur Umsetzung der übergreifenden Prinzipien und horizontalen Grundsätze sind den jeweiligen Fördergrundsätzen und programmbezogenen Richt- und Leitlinien sowie den Leitfäden zu den jeweiligen übergreifenden Prinzipien und horizontalen Grundsätzen Gleichstellung, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie nachhaltige Entwicklung zu entnehmen.
Projekte und Vorhaben, die einen besonderen Beitrag zu den übergreifenden Prinzipien und horizontalen Grundsätzen in ihrem fachlichen Kontext der Ausbildung, Weiterbildung und Beschäftigung leisten, werden bevorzugt gefördert.
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