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Portal ID
FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/foerderung-von-dezentralen-angeboten-der-senioren.html
Summary
Description
(1) Die bezirkliche Offene Seniorinnen und Seniorenarbeit soll eine aktive, selbständige und selbstbestimmte Lebensführung sowie das Erleben von Selbstwirksamkeit bis ins hohe Alter fördern. Ihr Ziel ist es, allen älteren Menschen unabhängig von
Im Zusammenwirken von staatlichen, verbandlichen und zivilgesellschaftlichen Ressourcen und Initiativen sollen verlässliche, bedarfsorientierte Strukturen und Maßnahmen der Partizipation, Teilhabe und Begegnung für ältere Menschen in den verschiedenen Sozialräumen (weiter )entwickelt und verstetigt werden. Ziel ist es, die bezirkliche Offene Seniorinnen und Seniorenarbeit stärker quartiersorientiert, barrierefrei, diversitätssensibel und diskriminierungsfrei auszurichten, das soziale Leben im Quartier intergenerativ, interkulturell und inklusiv mitzugestalten und dabei insbesondere auch ältere Menschen zu stärken, die keinen oder kaum Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe und Teilgabe finden, obwohl sie dies wünschen. Seniorinnen und Senioren sollen bestärkt werden, sich bürgerschaftlich zu engagieren und aktiv an der Verwirklichung dieser Ziele sowie ihrer eigenen Vorstellungen mitzuwirken.
(2) Das Selbstverständnis älterer Menschen und die Sichtweise auf das Älterwerden als individueller Prozess mit Chancen, aber auch Herausforderungen, befinden sich im Wandel. Ältere Menschen bilden ? wie alle Generationen ? keine homogene Gruppe. Die Lebensentwürfe sind unabhängig vom Alter so vielfältig, wie der einzelne Mensch einzigartig ist. Demografische und gesellschaftliche Entwicklungen wirken sich auch auf die Erwartungen an die bezirkliche Offene Seniorinnen und Seniorenarbeit aus.
Diese trägt dem Wandel mit einem Prozess der Weiterentwicklung Rechnung. In diesem Prozess orientiert sie sich an den unter Ziffer 2 der Globalrichtlinie zur bezirklichen Offenen Seniorinnen und Seniorenarbeit in der Freien und Hansestadt Hamburg genannten Leitlinien, insbesondere:
1. Differenzierte Alter(n)sbilder stellen die vielfältigen Erfahrungen sowie Kompetenzen und Potenziale älterer Menschen in den Mittelpunkt, ohne die Herausforderungen und Risiken, die das Alter(n) mit sich bringen kann, zu ignorieren.
2. Vielfalt ist Realität. Diversität im weitesten Sinne wird als gesellschaftlicher Zugewinn und Basis des Zusammenlebens in den Quartieren anerkannt. Dies findet Ausdruck über eine positive, offene und wertschätzende, kultur- sowie geschlechtssensible Haltung aller Akteurinnen und Akteure.
3. Die Partizipation und aktive Mitwirkung älterer Menschen wird als Form gelebter Demokratie verstanden.
4. Die bezirkliche Offene Seniorinnen und Seniorenarbeit ist Teil eines aktiven, gestaltenden, lebendigen und vernetzten Miteinanders aller Generationen im Quartier, das niemanden ausschließt.
Im Rahmen der Weiterentwicklung der bezirklichen Offenen Seniorinnen und Seniorenarbeit wird nicht eine sofortige, vollständige Umsetzung aller Leitlinien erwartet. Viel mehr sollen die Leitlinien im Sinne einer Orientierung bei der künftigen Planung von Angeboten im Rahmen der Möglichkeiten mitbedacht und berücksichtigt werden.
(3) Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert bezirkliche Angebote der Offenen Seniorinnen und Seniorenarbeit nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der Landeshaushaltsordnung ( LHO ), der Verwaltungsvorschriften zu § 46 LHO , des § 71 SGB XII und der Globalrichtlinie zur bezirklichen Offenen Seniorinnen und Seniorenarbeit in der Freien und Hansestadt Hamburg.
(4) Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung wird durch diese Förderrichtlinie nicht begründet.
Vielmehr entscheidet das jeweils zuständige Bezirksamt auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ermächtigungen und im Kontext aktueller Angebotsplanungen. Insbesondere werden die Anzahl und Bedarfe der älteren Menschen im Stadtteil, die soziale Situation, die bestehenden Angebote sowie die Leitlinien nach Absatz 2 berücksichtigt.
(5) Über Ausnahmen von dieser Förderrichtlinie im Einzelfall entscheidet die zuständige Fachamtsleitung des jeweiligen Bezirksamtes.
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