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Die Häfen in Schleswig-Holstein erbringen für die Wirtschaft eine enorme Leistung. Import, Export und der innerdeutsche Güterverkehr sind in hohem Maße auf den Umschlag in den Häfen angewiesen. Dabei ist die Schifffahrt gemessen an ihrer Transportleistung bereits einer der umweltfreundlichsten Verkehrsträger. Während der Liegezeiten kommt es jedoch durch die bordeigene Stromerzeugung zu CO2 -Emissionen und sich lokal auswirkenden Luftschadstoff- und Lärmemissionen, die es zu meiden gilt.
Zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums und zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet unterstützt der Bund die Länder daher mit der Gewährung von Finanzhilfen für Investitionen in Landstromanlagen bei dem Aufbau einer nachhaltigen, klima- und umweltfreundlichen landseitigen Stromversorgungsinfrastruktur für die gewerbliche See- und Binnenschifffahrt. Ziel ist es, insbesondere in urbanen Räumen, die bordeigene Stromversorgung mit fossilen Energieträgern wie (Marine-) Diesel während der Liegezeiten durch eine landseitige Stromversorgung aus erneuerbaren Energien zu ersetzen. Hierdurch sollen sowohl die Ziele der Luftreinhaltung, des Klimaschutzes als auch des Lärmschutzes unterstützt werden.
Bei Landstromanlagen handelt es sich um eine technisch anspruchsvolle Infrastruktur, die hinsichtlich der elektrischen Leistung, Netzfrequenz, Übergabeeinrichtung und Überflutungsschutz besonderen Anforderungen genügen muss und erhebliche Investitionen erfordert. Der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Hafenwirtschaft und der Herausforderung der Dekarbonisierung im Schiffsverkehr und in den Häfen sollen mit der Förderung von Investitionen in Landstromanlagen in Häfen Rechnung getragen werden.
Diese Richtlinie konkretisiert die Vorgaben der Verwaltungsvereinbarung Errichtung von Landstromanlagen zwischen dem Bund und den Ländern, die seit dem 3. November 2020 in Kraft ist und der Landeshaushaltsordnung.
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