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FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen-Anhalt/ueberbetriebliche-lehrlingsunterweisung.html
Summary
Description
Die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen hängt im hohen Maße von der Qualifikation der Fachkräfte ab. Es besteht deshalb ein erhebliches Interesse, die beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse dem neuesten Stand der wirtschaftlichen und technischen Entwicklung anzupassen. Viele ausbildende Handwerksbetriebe verfügen jedoch oftmals nicht über die entsprechenden wirtschaftlichen und technischen Voraussetzungen für eine zukunftsorientierte, qualifizierte Ausbildung.
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt im Rahmen der Umsetzung der Strukturpolitik der Europäischen Union Zuwendungen für die Teilnahme an überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen im Handwerk nach Maßgabe dieser Richtlinie und auf der Grundlage
a) der Verordnung ( EU ) Nr. 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit und Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik ( ABl. L 231 vom 30. Juni 2021, S. 159) in der jeweils geltenden Fassung (im Folgenden: VO ( EU ) 2021/1060), sowie die hierzu von der EU -Kommission verabschiedeten Delegierten Verordnungen und Durchführungsverordnungen in der jeweils geltenden Fassung,
b) der Verordnung ( EU ) 2021/1057 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.Juni.2021 zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus ( ESF +) und zur Aufhebung der Verordnung ( EU ) Nr. 1296/2013 ( ABl. L 231 vom 30. Juni 2021, S. 21) in der jeweils geltenden Fassung, sowie die hierzu von der EU -Kommission verabschiedeten Delegierten Verordnungen und Durchführungsverordnungen,
c) des Programms 2021?2027 für den Europäischen Sozialfonds Plus Sachsen-Anhalt,
d) der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt ( LHO ) vom 30. April 1991 ( GVBl. LSA S. 35), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Mai 2022 ( GVBl. LSA S. 127) in der jeweils geltenden Fassung,
e) der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der LHO ( VV ? LHO , RdErl. des MF vom 1. Februar 2001, MBl. LSA S. 241, zuletzt geändert durch RdErl. des MF vom 21. Dezember 2017 ( MBl. LSA 2018, S. 211) in der jeweils geltenden Fassung,
f) des Zuwendungsrechtsergänzungserlasses ( RdErl. des MF vom 6. Juni 2016, MBL. LSA S. 383, zuletzt geändert durch RdErl. des MF vom 28. September 2022, MBl. LSA. S. 510),
g) der Erlasse der EU -Verwaltungsbehörde EFRE / ESF /JTF für die Förderperiode 2021?2027,
h) der von der Europäischen Kommission erlassenen Verordnungen hinsichtlich der Umsetzung der Europäischen Sozialfonds Plus in den jeweils geltenden Fassungen.
Die Förderung soll generell, trotz unterschiedlicher Strukturen der ausbildenden Handwerksbetriebe, eine landesweit einheitliche gute Ausbildungsqualität sichern.
Die Zuwendungen werden für Kurse gewährt, die Kenntnisse und Fertigkeiten auf der Grundlage des betrieblichen Ausbildungsrahmenplans für den jeweiligen Ausbildungsberuf vermitteln, die Ausbildungsbetriebe aus strukturellen, organisatorischen oder zeitlichen Gründen nicht selbst vermitteln können oder die dazu dienen, die Ausbildung an die technische Entwicklung anzupassen. Mit den Zuwendungen sind die von den Trägern der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung ( ÜLU ) festgesetzten Kurs- und lnternatsgebühren, die durch die Teilnahme der Auszubildenden an Kursen der ÜLU entstehen, herabzusetzen.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über den Antrag.
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