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Portal ID
FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMU/programm-zur-innovationsfoerderung-im-verbraucher.html
Summary
Description
Ziel des Programms ist die systematische Stärkung wissenschaftlich fundierter Kenntnisse, Entwicklungen und Innovationen im Bereich des Verbraucherschutzes.
Die heutige Konsum-, Informations- und Mediengesellschaft bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern eine große Fülle an Produkten und Dienstleistungen. Dabei handelt es sich teilweise um sehr komplexe Angebote, was auf Verbraucherseite mit entsprechend (zeit-)aufwändigen Such-, Orientierungs- und Entscheidungsprozessen verbunden ist. Diese Komplexität wird befördert durch die globalisierten Produktionsprozesse und vor allem durch die rasante Digitalisierung sowie die drängenden Herausforderungen bei der Transformation zu Nachhaltigkeit und zu einer Kreislaufwirtschaft. Hierbei herrscht ein strukturelles Ungleichgewicht zu Gunsten der Anbieterseite, da diese primär die Art und Beschaffenheit der Angebote sowie Bedingungen für die Nutzung und den Kauf festlegt und ausgestaltet. Zudem besteht häufig noch eine erhebliche Informationsasymmetrie zu Lasten der Verbraucherseite, die durch das Sammeln und Auswerten von personenbezogenen Daten bei der Nutzung von Internet und digitaler Welt und durch die Möglichkeit personalisierter Angebote beziehungsweise Produkte noch verstärkt wird. Grundsätzliches Ziel von Verbraucherschutz und Verbraucherpolitik ist es, dieses Ungleichgewicht durch geeignete Maßnahmen zu reduzieren, Nachhaltigkeit und Teilhabe zu fördern sowie die Stellung der Verbraucherinnen und Verbraucher im Marktgeschehen zu verbessern. Hierzu werden wissenschaftliche Erkenntnisse und innovative Konzepte benötigt, die einem sich stetig wandelnden Umfeld Rechnung tragen. Der Stärkung einer multiperspektivischen und interdisziplinären Verbraucherforschung durch eine Steigerung der verbraucherbezogenen Forschungsaktivitäten und der Entwicklung von zielgruppengerechten Anwendungen kommt hierbei eine wichtige Rolle zu (siehe hierzu auch Zukunftsstrategie Forschung und Innovation der Bundesregierung). 1)
Die Verbraucherpolitik geht von einem differenzierten Verständnis von Verbraucherinnen und Verbrauchern aus. Diese stellen keine homogene Gruppe dar. Sie unterscheiden sich nach individuellen Lebens- und Konsumstilen, sozialen Bezügen, Lebenserfahrungen, Bedürfnissen, Gewohnheiten, persönlichen Einstellungen, Persönlichkeitsdimensionen, Kenntnissen und verfügbarer Zeit. Dementsprechend gehen Verbraucherinnen und Verbraucher mit konkreten Entscheidungssituationen verschieden um. Sie nehmen zum Beispiel Angebote der Information und Beratung unterschiedlich wahr, verarbeiten und bewerten Informationen auf unterschiedliche Weise und treffen individuelle Entscheidungen. Maßnahmen und Instrumente der Verbraucherpolitik sind daher stärker denn je auf evidenzbasierte, innovative Antworten angewiesen, damit sie passgenau und zielgruppenbezogen wirken können.
Verbraucherinnen und Verbraucher können auf vielfältige Weise Einfluss auf Politik, Wirtschaft und die Gestaltung gesellschaftlicher Verhältnisse nehmen. Wenn sich Verbraucherinnen und Verbraucher zusammenschließen und gemeinsam handeln, können sie Einfluss auf unternehmerische oder staatliche Entscheidungen und mitunter Verbrauchermacht ausüben. Grundsätzlich erstrebenswert ist es daher, die Potenziale des sogenannten ?Consumer Citizen? besser zu ergründen, die Konsum(enten)ethik zu fördern und durch innovative Herangehensweisen stärker zur Geltung zu bringen.
Besondere Herausforderungen bestehen im Zusammenhang mit der Digitalisierung des Alltags. Digitale Plattformen, Algorithmisierung, Datafizierung, Scoring, Profilbildung und darauf basierende personalisierte Angebote verändern die Art, wie Verbraucherinnen und Verbraucher konsumieren, kommunizieren und sich informieren. Bei der Nutzung von digitalen Diensten hinterlassen Verbraucherinnen und Verbraucher Datenspuren, die durch die Anbieter ausgewertet und zur Kapitalisierung und sogar zur Verhaltenssteuerung genutzt werden können. Interfaces und Designs werden so gestaltet, dass Verbraucherinnen und Verbraucher in ihren Entscheidungskontexten gezielt beeinflusst werden. Neuere Technologien (zum Beispiel künstliche Intelligenz, Robotik, Blockchain), sich weiter entwickelnde Geschäfts- und Finanzierungsmodelle (zum Beispiel E-Commerce, datenbasierte Dienstleistungen), veränderte Angebotsstrukturen und andersartige gesellschaftliche Netzwerke (zum Beispiel soziale Medien, Messengerdienste, Bewertungsportale) sind weitere Aspekte, die den digitalisierten Alltag der Verbraucherinnen und Verbraucher zunehmend prägen. Sie fordern die Reaktionsfähigkeit und Resilienz der Verbraucherinnen und Verbraucher heraus und erfordern innovative Vorgehensweisen und Instrumente der Verbraucherpolitik. Gleichzeitig können neue Technologien zur Erleichterung des Alltags von Verbraucherinnen und Verbrauchern beitragen, indem sie beispielsweise Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Selbstbestimmung ermöglichen, Informations- und Online-Dienste bereitstellen oder neue Möglichkeiten zur Kommunikation und Bedürfnisbefriedigung bieten (?consumer enabling technologies?).
Dieses Programm orientiert sich am Leitprinzip der nachhaltigen Entwicklung, das die Dimensionen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und soziale Verantwortung integriert. Verbraucherschutz beziehungsweise Verbraucherpolitik befinden sich an der Schnittstelle von Produktion, Konsum, Verbrauch und Verwertung und somit in einer Schlüsselposition für den sozialen, ökologischen und ökonomischen Wandel. Antragstellende auf der Grundlage dieses Programms sind daher gehalten, bei der Vorhabenkonzeption festzuhalten, welchen Beitrag das Vorhaben neben dem Verbraucherschutz zur nachhaltigen Entwicklung leistet.
Das Förderprogramm zielt darauf ab, die genannten Herausforderungen des Verbraucheralltags aufzugreifen und wissenschaftlich fundierte Ansätze für die evidenzbasierte Gestaltung der Verbraucherpolitik und die Bewältigung der bestehenden und sich wandelnden Herausforderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher entlang des gesamten Innovationszyklus (Grundlagenforschung/angewandte Forschung, experimentelle Entwicklung, zielgruppengerechte Anwendungsentwicklung) hervorzubringen.
Wesentlich für den Erfolg der Förderrichtlinie auf Programmebene sind über alle Projektförderungen hinweg bis zum Ende des Jahres 2028:
1. Für das Ziel ?Systematische Stärkung wissenschaftlicher Erkenntnisse durch eine multiperspektivische und interdisziplinäre Verbraucherforschung?
a) Unterziel: Personelle Ressourcen an den beteiligten Forschungseinrichtungen zur Bearbeitung verbraucherbezogener Forschungsfragen stärken (Indikatoren: Anzahl der durch die Projektförderungen eingerichteten Stellen und durchgeführten Doktorarbeiten; Zielwerte: 35 eingerichtete Projektstellen; acht Doktorarbeiten),
b) Unterziel: (inter)disziplinäre Vielfalt der Vorhaben sicherstellen (Indikator: Anzahl der beteiligten Forschungsdisziplinen; Zielwert: Vorhaben aus mindestens acht unterschiedlichen Forschungsdisziplinen),
c) Unterziel: wissenschaftlichen Output realisieren (Indikatoren: Anzahl an Publikationen, Konferenzbeiträgen/Fachvorträgen; Zielwerte: 60 Publikationen, 40 Konferenzbeiträge/Fachvorträge),
d) Unterziel: hohe wissenschaftliche Qualitätsbewertung (Indikatoren: Anteil der Zitierungen durch Dritte; Zielwert: 80% der Veröffentlichungen aus den Projekten wurden von Dritten mehrfach zitiert),
e) Unterziel: Verbreitung der Ergebnisse im Rahmen der Lehre und im Rahmen weiterführender Forschungsaktivitäten sicherstellen (Indikator: Nachweise zur Aufnahme der Projektergebnisse in Lehre und weitere Forschungsaktivitäten, Zielwert: 30).
2. Für das Ziel ?Impulse für eine evidenzbasierte innovative Verbraucherpolitik?
a) Unterziel: Politikempfehlungen formulieren (zum Beispiel zu Änderungen des Verbraucherrechts oder zu Maßnahmen der Verbraucherinformation und -beratung; Indikator: Anzahl unterschiedlicher Handlungsempfehlungen; Zielwert: mindestens 60),
b) Unterziel: Verbreitung der Politikempfehlungen durch Formate des Wissenstransfers sicherstellen (Indikatoren: Anzahl der Informationsveranstaltungen/Workshops; Anzahl der Teilnehmenden; Zielwerte: 30 Transferveranstaltungen mit insgesamt 1.000 Teilnehmenden),
c) Unterziel: Aufgreifen von Handlungsempfehlungen durch Politik, Verbände, zivilgesellschaftliche Akteure und Unternehmen sowie Überführung in verbraucherschützende Maßnahmen (zum Beispiel in Gesetzgebungsprozesse, Nutzung im Rahmen der Verbraucherberatung, in der Verbraucherbildung, im Rahmen von Handreichungen/Broschüren, im Rahmen der unternehmerischen Geschäftstätigkeit; Indikator: Beispiele für das Aufgreifen einzelner Handlungsempfehlungen; Zielwert: 15).
3. Für das Ziel ?Entwicklung von innovativen zielgruppengerechten Konzepten und Anwendungen?
a) Unterziel: Entwicklung und Verbreitung von (prototypischen) Konzepten und Anwendungen durch Akteure aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Politik und Praxis (zum Beispiel Weiterbetrieb der Anwendung beziehungsweise Weiterentwicklung einer prototypischen Entwicklung; Indikator: Prozentsatz der Anwendungen, der weiterbetrieben beziehungsweise weiterentwickelt wird; Zielwert: 50%),
b) Unterziel: Nutzung durch die angestrebten Zielgruppen (Indikatoren: Anzahl der Personen in der Zielgruppe, die durch die Innovationsmaßnahmen erreicht wurden anhand von Nutzungs-/Downloadzahlen; Zielwert: durchschnittlich mindestens 5.000 Nutzende pro Anwendung).
Der Beitrag zum Verbraucherschutz lässt sich zudem durch projektspezifisch erweiterte Indikatoren aufzeigen. Antragstellende sind daher gehalten, in Ihren Anträgen messbare Ziele und projektspezifische Indikatoren zu benennen, welche die Relevanz des Projekts für den Verbraucherschutz, die Lebensqualität von Verbraucherinnen und Verbrauchern und den Innovationscharakter (Neuartigkeit der Erkenntnis beziehungsweise der Entwicklung) aufzeigen. Die Definition der Ziele soll anhand der SMART-Kriterien (spezifisch, messbar, attraktiv, realistisch, terminiert) erfolgen. Bei der Entwicklung von (prototypischen) Anwendungen sind der Modell- und Innovationscharakter darzulegen sowie der tatsächliche Anwendungsnutzen zu erheben (zum Beispiel durch das Einholen der User Experience, Fokusgruppen oder A/B-Tests).
Topics
Eligible