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Summary
Description
Die Landesregierung Schleswig-Holstein bündelt ihre wirtschaftspolitischen Fördermaßnahmen unter dem Dach des Landesprogramm Wirtschaft 2021?2027 (LPW 2021).
Das Programm hat eine Laufzeit bis Ende 2027 mit zwei Auslaufjahren bis Ende 2029. Entsprechend den gewährten Fördermitteln bestimmen sich die zum Tragen kommenden Rechtsgrundlagen in ihrer jeweils geltenden Fassung.
Das Programm bildet den Rahmen für die Förderung aus
Mit dem LPW 2021 setzt die Landesregierung auf Investitionen in Innovation, Digitalisierung und Dekarbonisierung, um die wirtschaftliche Entwicklung Schleswig-Holsteins weiter voranzubringen. Flankiert wird dies durch die Förderung einer leistungsfähigen und modernen Infrastruktur als Grundvoraussetzung für einen wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort. Um der Bedeutung der Energiewende und des Klimaschutzes Rechnung zu tragen, hat die Landesregierung beschlossen, 50% der EFRE -Mittel für klimaschutz- und energiewenderelevante Vorhaben einzusetzen. Mit dieser Richtlinie werden Unternehmen dazu angeregt, ökonomische und ökologische Herausforderungen gemeinsam anzugehen durch Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu umweltverträglichen Produkten und Verfahren. Die Förderung unterstützt neue und innovative Lösungen, die einen Beitrag leisten zur Verringerung von Treibhausgasemissionen, zur Anpassung an den Klimawandel, zur Steigerung von Energie- und Ressourceneffizienz und/oder zur Kreislaufwirtschaft.
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