Premium intelligence
Unlock AI evaluation, advanced insights, and programme analytics for this call with a Premium plan.
AI evaluation and GO/NO-GO
Fit score, submission probability, effort estimate, and personalized GO/NO-GO recommendations.
Advanced AI insights
Personal fit narrative, competitive landscape, bid requirements preview, and eligibility analysis.
Historical programme analytics
Overlapping funded projects and programme evidence for this call.
Portal ID
FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Mecklenburg-Vorpommern/kulturfoerderrichtlinie-mv.html
Summary
Description
1.1 Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt nach Maßgabe
a) dieser Verwaltungsvorschrift,
b) des § 44 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern ( LHO ) und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern ( VV zu § 44 LHO ) sowie
c) der Verordnung ( EU ) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ( ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1, L 283, S. 65), die zuletzt durch die Verordnung ( EU ) 2021/1237 ( ABl. L 270, S. 39) geändert worden ist,
Zuwendungen für die Förderung der kulturellen Grundversorgung (Nummer 1.2.1), von kulturellen Projekten (Nummer 1.2.2 und 1.2.3) sowie zur Projektförderung zur Deckung von laufenden Basisausgaben (Nummer 1.2.4).
1.2 Die Kulturförderung in Mecklenburg-Vorpommern erfolgt nach einem Drei-Säulen-Modell. Zudem kann sie bei wiederkehrenden Projekten der ersten und zweiten Säule, in besonderen Einzelfällen auch bei Projekten der dritten Säule, als Projektförderung zur Deckung von laufenden Basisausgaben parallel zu weiteren Projektförderungen ausgereicht werden.
1.2.1 Die kulturelle Grundversorgung als erste Säule richtet sich auf den lokal und regional wirkenden Erwerb von kulturellen und künstlerischen Kompetenzen (zum Beispiel in Musik- und Jugendkunstschulen) sowie auf ausgewählte Einrichtungen der Kulturvermittlung (zum Beispiel Bibliotheken). Sie umfasst niedrigschwellige Angebote mit breiten Teilhabemöglichkeiten (zum Beispiel solche der soziokulturellen Zentren),
1.2.2 Die zweite Säule umfasst kulturelle Projekte von überregionaler oder landesweiter Wirksamkeit und Bedeutung, Projekte von Bundes- und Landesverbänden sowie überregionalen Zusammenschlüssen, die zwar einen Sitz, aber keine gebietskörperschaftliche Zuordnung haben sowie Projekte, die regional grenzüberschreitend stattfinden.
1.2.3 Die dritte Säule umfasst sonstige herausragende kulturelle Projekte aus allen Genres sowie Projekte im Rahmen von Landesprogrammen im kulturellen Bereich.
1.2.4 Die Projektförderung zur Deckung von laufenden Basisausgaben richtet sich an Einrichtungen, die einen ganzjährigen laufenden Betrieb zur Erbringung ihres kulturellen Angebots gewährleisten müssen.
1.3 Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Topics
Keywords
Eligible