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Summary
Description
Eine gute Ausbildung und die Bindung von pädagogischen Fachkräften an ihre Einrichtung sind wichtige Voraussetzungen für eine landesweit hochwertige Kindertagesbetreuung.
Hierfür ist eine ausreichende Zahl qualifizierter Fachkräfte in der frühen Bildung notwendig.
Die Landesregierung hat mit dem KiTaG den Fachkraftschlüssel angehoben und mit seinen Übergangsvorschriften dafür gesorgt, dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe Zeit haben, dem hierdurch erhöhten Fachkräftebedarf mit Maßnahmen zu begegnen. Gleichzeitig hat die Landesregierung die Zahl der Fachschulplätze im Bereich der Erzieherinnen und Erzieher kontinuierlich ausgebaut.
Das KiTaG regelt die Personalqualifikation von Fachkräften in Kindertageseinrichtungen nicht abschließend. Daher trifft die Personalqualifikationsverordnung (PQVO) nähere Bestimmungen zur Gleich- und Höherwertigkeit von Studiengängen und Ausbildungen sowie zu vergleichbaren Qualifikationen im förderrechtlichen Sinne.
Um eine gleichbleibend ausreichende Bewerberlage zu gewährleisten, ist es notwendig, eine breitere Zielgruppe an potenziellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anzusprechen. Einrichtungsträger erhalten mit der PQVO daher die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen auch Personen mit einer anderen Qualifikation als Erst- oder Zweitkraft einzustellen. Vorgesehen ist dann eine pädagogische Zusatzausbildung, die das allgemeine Qualitätsniveau bestmöglich erhalten soll.
Ebenso hat die Landesregierung mit der PQVO ermöglicht, dass Schülerinnen und Schüler in einer praxisintegrierten Ausbildung während der Praxiszeiten im zweiten und dritten Jahr der Erzieherweiterbildung förderrechtlich als vergleichbar qualifiziert zur Sozialpädagogischen Assistentin/zum Sozialpädagogischen Assistenten anerkannt werden. Somit wurde die Möglichkeit geschaffen, den Praxiseinsatz dieser Schülerinnen im zweiten und dritten Schulleistungsjahr finanziell unterlegen zu können.
Über diese o.g. Maßnahmen hinaus will die Landesregierung mit dieser Richtlinie weitere finanzielle und inhaltliche Impulse setzen, um örtliche Träger und Einrichtungsträger bei Maßnahmen zu unterstützen. Damit trägt die Landesregierung weiter dazu bei, dass die Fachkräftegewinnung und Fachkräftehaltung in gemeinsamer Verantwortung von örtlichen Trägern, Einrichtungsträgern und Land gut gelingt.
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