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Description
Die gesellschaftlichen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts, etwa die Digitalisierung, zunehmende Migrationsbewegungen, der Klimawandel oder die Krise im Zusammenhang mit dem SARS-CoV-2-Virus betreffen bestimmte Gruppen besonders stark. Der Europäische Sozialfonds Plus ( ESF +) im Land Berlin leistet einen Beitrag zur Unterstützung dieser Gruppen, indem mit seinen Mitteln gezielt Projekte mitfinanziert werden, die in Bereichen wie Bildung, Qualifizierung, Fachkräftesicherung und Innovation notwendige Kompetenzen vermitteln und verbessern sollen, um so möglichst vielen Menschen Zugang zu Arbeit und Teilhabe an Dienstleistungen zu ermöglichen.
Im Rahmen des ESF +-Programms 2021?2027 Berlin (vormals Operationelles Programm) werden Förderinstrumente verschiedener Senatsverwaltungen (Fachstellen) angeboten und mit bis zu 40% aus Mitteln des ESF + finanziert. Die Gesamtverantwortung für die Umsetzung der Förderung liegt bei der ESF -Verwaltungsbehörde ( ESF -VB), die in der für Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltung angesiedelt ist. Durchgeführt wird die Förderung durch die Investitionsbank Berlin als die Zwischengeschaltete Stelle (ZGS).
Diese Förderrichtlinie ist für die Verwaltungsbehörde, alle Fachstellen und die ZGS, die aus ESF +-Mitteln mitfinanzierte Projekte umsetzen, verbindlich. Ziele dieser Förderrichtlinie sind die Information, Hilfestellung und Unterstützung der Begünstigten bei der Antragstellung, Projektumsetzung und Projektabrechnung. Soweit durch Richtlinien, Förderhinweise oder Zuwendungsbescheide keine abweichenden Regelungen erfolgen, gelten die Regelungen dieser Förderrichtlinie.
Die Förderrichtlinie gliedert sich in einen Allgemeinen Teil mit Regelungen, die für die gesamte ESF +-Förderung im Land Berlin gelten, und einen Besonderen Teil, in dem spezifische Bestimmungen für die jeweiligen Förderinstrumente niedergelegt sind.
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