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Description
Die Verordnung ( EU ) 2021/2115 in Verbindung mit der Verordnung ( EU ) Nr. 1308/2013 und dem Nationalen GAP-Strategieplan für die Programmplanungsperiode 2023?2027 eröffnet dem Land Hessen die Möglichkeit, gezielte Interventionen (Stützungsinstrumente) für den Weinsektor einzurichten.
Mit dieser Richtlinie werden auf Grundlage des Art. 42 in Verbindung mit den Art. 57 bis 60 der Verordnung ( EU ) 2021/2115 und der Verordnung ( EU ) Nr. 1308/2013 nebst Durchführungsbestimmungen, im Einklang mit dem GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland, Vorschriften zur Umsetzung der Interventionen in Hessen erlassen. In Hessen werden die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (SP-0303) nach Art. 58 Abs. 1 Buchst. a und die Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte in Weinbausystemen (SP-0304) nach Art. 58 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung ( EU ) 2021/2115 gefördert.
Die Beihilfen, die aus dieser Richtlinie resultieren, werden gewährt auf Grundlage
in der jeweils geltenden Fassung sowie nach Maßgabe dieser Richtlinie.
Soweit die Europäische Kommission oder der Bundesgesetzgeber weitergehende Vorschriften zur Durchführung der Interventionen für den Weinsektor erlassen, sind diese mit Inkrafttreten unmittelbar bei der Umsetzung der Fördermaßnahmen in Hessen nach dieser Richtlinie anzuwenden.
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