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Portal ID
FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Baden-Wuerttemberg/efre-regioinn-2030.html
Summary
Description
1.1 Zuwendungsziel
Unter den thematischen Zielen
a) Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation in den Spezialisierungsfeldern des Landes für ein intelligenteres Europa,
b) Förderung der Bestrebung für ein grüneres-, CO2 -armes Europa
sollen die beim Wettbewerb RegioWIN 2030 (Nummer 6) prämierten Leuchtturmprojekte in den funktionalen Räumen Baden-Württembergs sowie als Fachförderung neuartige Regionale Innovationssysteme (Nummer 7) umgesetzt werden.
Zu den Spezialisierungsfeldern gehören
a) Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und Industrie 4.0,
b) nachhaltige Mobilität (mit alternativen Antrieben, neuen Fahrzeugkonzepten, vernetzt, digitalisiert, autonom und verkehrsträgerübergreifend),
c) Gesundheitswirtschaft,
d) Ressourceneffizienz und Energiewende sowie
e) nachhaltige Bioökonomie.
Adressiert werden auch damit verbundene Themenkomplexe wie IT -Sicherheit, Robotik, Bauwirtschaft, Kreislaufwirtschaft oder auch wissensintensive Dienstleistungsinnovationen.
Adressiert werden zudem die Luft- und Raumfahrtwirtschaft, die Kreativ- und die Logistikwirtschaft, Energie- und Speichertechnologien (Batterie-, Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie) sowie Schlüsseltechnologien mit Relevanz für alle Wirtschaftssektoren, zum Beispiel Mikrosystemtechnik, Mikroelektronik, Nanotechnologie, Quantentechnologie, Umwelttechnologie, Leichtbau, Biotechnologie und Biomimikry sowie Photonik und weitere.
1.2 Rechtsgrundlagen
Die Förderung trägt zur Umsetzung des Programms des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ( EFRE ) in Baden-Württemberg 2021?2027 bei.
Zuwendungen im Rahmen des EFRE -Programms werden in Übereinstimmung mit folgenden Vorschriften in der jeweils geltenden Fassung gewährt:
a) dem genehmigten Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in Baden-Württemberg 2021?2027,
b) der Verordnung ( EU ) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen. Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visa ( ABl. L 231 vom 30.06.2021, S.159),
c) der Verordnung ( EU ) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds ( ABl. L 231 vom 30.06.2021, S.60),
d) den delegierten und Durchführungsrechtsakten der Europäischen Kommission, die auf die vorgenannten EU -Verordnungen Bezug nehmen,
e) den beihilfenrechtlichen Vorschriften,
f) den Vorschriften des Vergaberechts,
g) den §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung ( LHO ) sowie den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften,
h) dem Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG), insbesondere die §§ 20, 21 sowie 48, 49 und 49a für die Aufhebung und Erstattung der Zuwendungen,
i) dem Förderhandbuch der Verwaltungsbehörde für die Umsetzung der EFRE -Programme in der jeweils geltenden Fassung (nachfolgend: Förderhandbuch),
j) der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums Ländlicher Raum, des Wirtschaftsministeriums, des Wissenschaftsministeriums und des Umweltministeriums über das Zuwendungsverfahren im Rahmen der Umsetzung des EFRE -Programms in den Förderperioden 2014?2020 einschließlich REACT- EU und 2021?2027 ( VwV EFRE Zuwendungsverfahren ? VEZ 2021?2027) vom 29. November 2021 ( GABl. 2022, S. 37),
k) dieser Verwaltungsvorschrift.
Diese Verwaltungsvorschrift gilt zusammen mit der VwV EFRE Zuwendungsverfahren VEZ 2021?2027.
Die unter www.efre-bw.de veröffentlichten Wettbewerbsausschreibungen und Förderaufrufe spezifizieren diese Verwaltungsvorschrift hinsichtlich der Auswahlkriterien und Förderkonditionen für Leuchtturmprojekte und Regionale Innovationssysteme.
Die Zuwendungen werden von der Bewilligungsstelle ohne Rechtspflicht nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsermächtigungen bewilligt.
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