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Portal ID
FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/agrarumwelt-und-klimamassnahmen-rl-auk-2015.html
Summary
Description
1. Der Freistaat Sachsen gewährt auf der Grundlage des jeweils geltenden GAP-Strategieplans der Bundesrepublik Deutschland in der Förderperiode 2023?2027 nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie sowie unter Beachtung der in der Anlage aufgezählten Rechtsgrundlagen Zahlungen für freiwillige Maßnahmen, die in einer oder mehreren Umwelt-, Klima- und anderen Bewirtschaftungsverpflichtungen bestehen. Damit sollen die Ziele der Agrar- und Umweltpolitik im Freistaat Sachsen und der Europäischen Union durch:
a) Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung sowie Förderung nachhaltiger Energie (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe d Verordnung ( EU ) 2021/2115);
b) Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft, auch durch Verringerung der Abhängigkeit von Chemikalien (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Verordnung ( EU ) 2021/2115);
c) Beitrag zur Eindämmung und Umkehrung des Verlusts an biologischer Vielfalt, Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f Verordnung ( EU ) 2021/2115)
verwirklicht werden.
2. Ein Anspruch der Begünstigten auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.
3. Das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) gilt gemäß Artikel 65 Absatz 2 der Verordnung ( EU ) 2021/2116 ebenso für die flächenbezogenen Interventionen nach Titel III Kapitel IV der Verordnung ( EU ) 2021/2115 und damit auch für Umwelt-, Klima- und andere Bewirtschaftungsverpflichtungen.
Die Bestimmungen und Anforderungen des InVeKoS ergeben sich aus den Artikeln 65 ff. der Verordnung ( EU ) 2021/2116 in Verbindung mit der delegierten Verordnung ( EU ) 2022/1172 und der Durchführungsverordnung ( EU ) 2022/1173. Des Weiteren finden das GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetz (GAPInVeKoSG) und die GAPInVeKoS-Verordnung (GAPInVeKoSV) für Anträge auf Gewährung der in dieser Förderrichtlinie geregelten Förderung entsprechende Anwendung.
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