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FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Niedersachsen/inklusion-durch-bildung-und-teilhabe.html
Summary
Description
1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien und der VV / VV -Gk zu § 44 LHO mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus ( ESF +) Zuwendungen für die Konzeptionierung, Erprobung und Evaluierung von Fortbildungs- und Qualifizierungsmodulen für alle an der Bildung von Kindern und Jugendlichen Beteiligten sowie deren Austausch und Vernetzung. Daneben werden Kooperationen und institutionsübergreifende Bildungsnetzwerke gefördert. Dies beinhaltet auch die Entwicklung neuer Konzepte und Module zu ausgewählten Schwerpunktthemen. Ziel der Förderung ist, die bestmögliche Bildungsbeteiligung aller Kinder und Jugendlichen durch geeignete Maßnahmen zu erreichen.
1.2 Die Gewährung der Zuwendung erfolgt entsprechend den Regelungen der
in der jeweils geltenden Fassung.
1.3 Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die in diesen Richtlinien enthaltenen Regelungen für das gesamte Landesgebiet, also für das Programmgebiet der Regionenkategorie ?Übergangsregionen? (ÜR) (Artikel 108 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung ( EU ) 2021/1060), bestehend aus den Landkreisen Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen und Verden, sowie für das aus dem übrigen Landesgebiet bestehende Programmgebiet der Regionenkategorie ?stärker entwickelte Regionen? (SER) (Artikel 108 Abs. 2 Buchst. c der Verordnung ( EU ) 2021/1060).
1.4 Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
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