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Portal ID
FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Niedersachsen/hochwertige-wirtschaftsnahe-infrastruktur-efre.html
Summary
Description
1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der VV / VV -Gk zu § 44 LHO mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ( EFRE ) Zuwendungen für die Förderung hochwertiger wirtschaftsnaher Infrastrukturmaßnahmen.
Ziel der Förderung ist es, der Wirtschaft hochwertige wirtschaftsnahe Infrastrukturen in Form von Industrie- und Gewerbegebieten bereitzustellen, um die regionale Wirtschaftsstruktur zu stärken sowie regional Wirtschaftswachstum und Beschäftigung zu generieren. Die Förderung soll dazu beitragen, den Strukturwandel in den Unternehmen vor Ort hin zu einer forschungs- und wissensintensiven Wirtschaft zu stimulieren und damit regionalspezifische Wachstums- und Innovationsprozesse zu unterstützen. Die Herrichtung von Industrie- und Gewerbegebieten beinhaltet auch die Schaffung qualitativer Verkehrsverbindungen zur Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz (Straße/Schiene), um wachsenden und innovativen Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen ( KMU ) ein bedarfsgerechtes Umfeld zu bieten.
1.2 Die Gewährung einer Zuwendung erfolgt gemäß den Regelungen der
in den jeweils geltenden Fassungen.
Außerdem finden die geltenden Regelungen der Nummern 3.1 bis 3.2.2.1, mit Ausnahme der Nummer 3.2.1.1, des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? vom 13.12.2022 (BAnz AT 16.01.2023 B1) ? im Folgenden: GRW -Koordinierungsrahmen ? in der jeweils geltenden Fassung Anwendung, soweit nach dieser Richtlinie nichts Näheres bestimmt ist.
1.3 Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die in dieser Richtlinie enthaltenen Regelungen im Programmgebiet der Regionenkategorie ?Übergangsregion? (ÜR) (Artikel 108 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung ( EU ) 2021/1060) für die Landkreise Celle, Harburg, Lüneburg, Stade und Verden, sowie im Programmgebiet der Regionenkategorie ?stärker entwickelte Region? (SER) (Artikel 108 Abs. 2 Buchst. c der Verordnung ( EU ) 2021/1060) für die Landkreise Emsland, Gifhorn, Grafschaft Bentheim, Hildesheim, Peine, Vechta, Wolfenbüttel, die Region Hannover, sowie die Städte Braunschweig, Hannover, Salzgitter und Wolfsburg.
Der Einsatz der EFRE -Mittel ist auf das Landesgebiet außerhalb der Regionalfördergebiete gemäß des GRW -Koordinierungsrahmens beschränkt.
1.4 Ein Anspruch der Antragsteller auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsstelle aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
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