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Portal ID
FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen-Anhalt/alphabetisierung-verbesserung-grundbildung-erwachs.html
Summary
Description
1.1 Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zur Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener im Rahmen des lebenslangen Lernens auf der Grundlage
a) der Verordnung ( EU ) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik ( ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159; L 261 vom 22.7.2021 S. 58; L 450 vom 16.12.2021 S. 158; L 241 vom 19.9.2022 S. 16; L 065 vom 2.3.2023 S. 59), zuletzt geändert durch Verordnung ( EU ) 2023/955 vom 10.5.2023 ( ABl. L 130 vom 16.5.2023 S.1);
b) der Verordnung ( EU ) 2021/1057 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus ( ESF +) und zur Aufhebung der Verordnung ( EU ) Nr. 1296/2013 ( ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 21; L 421 vom 26.11.2021 S. 75);
c) der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 30. April 1991 ( GVBl. LSA S. 35), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 3. April 2023 ( GVBl. LSA S. 201, 204), in der jeweils geltenden Fassung, einschließlich der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung ( RdErl. des MF vom 1. Februar 2001, MBl. LSA S. 241, zuletzt geändert durch RdErl. vom 22. Mai 2023, MBl. LSA S. 198, in der jeweils geltenden Fassung), und der Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts in der jeweils geltenden Fassung;
d) des Zuwendungsrechtsergänzungserlasses vom 6. Juni 2016 ( MBl. LSA S. 383), zuletzt geändert durch RdErl. vom 28. September 2022 ( MBl. LSA S. 510), in der jeweils geltenden Fassung;
e) des Programms für den Europäischen Sozialfonds Plus des Landes Sachsen-Anhalt 2021 bis 2027;
f) der Erlasse der EU -Behörden für den EFRE / ESF für die Förderperiode 2021 bis 2027 in der jeweils geltenden Fassung,
g) [aufgehoben]
1.2 Mit den Zuwendungen wird das Ziel verfolgt, im Land Sachsen-Anhalt die Zahl der Menschen mit geringer Literalität (Menschen mit geringer Lese- und Schreibkompetenz sowie geringen Grundbildungskompetenzen) zu senken und das Verständnis für das Phänomen und die hiermit verbundenen Problemlagen zu stärken.
Geringe Literalität bedeutet, dass eine Person allenfalls bis zur Ebene einfacher Sätze lesen und schreiben kann (vergleiche Zitat Grotlüschen et al. 2019). In der Systematik der LEO-Studie wird der Bereich geringer Lese- und Schreibkompetenz mit den Alpha-Levels eins bis drei beschrieben. Gering literalisierte Erwachsene sind aufgrund ihrer begrenzten Lese- und Schreibkompetenzen in verschiedenen Lebensbereichen in ihrer selbstständigen Teilhabe eingeschränkt. Defizite können unter anderem in folgenden Bereichen bestehen: Rechenfähigkeit, Grundfähigkeiten im IT -Bereich, Gesundheitsbildung, finanzielle Grundbildung und Soziale Grundkompetenzen.
1.3 Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
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