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FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMU/wildnisentwicklung-in-deutschland.html
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Die Bundesregierung hat beschlossen, zur Umsetzung des sogenannten 2 %-Wildnisziels der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt (NBS) beizutragen, indem sie einen Wildnisfonds einrichtet, der durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ( BMU ) umgesetzt wird.
Mit den Maßnahmen des Wildnisfonds soll die Entwicklung und Sicherung von Wildnisgebieten im Sinne der NBS in Deutschland unterstützt werden. Wildnisgebiete im Sinne des 2 %-Ziels der NBS sind ausreichend große, (weitgehend) unzerschnittene, nutzungsfreie Gebiete, in denen ein vom Menschen unbeeinflusster Ablauf natürlicher Prozesse dauerhaft gewährleistet ist. Wo immer dies möglich ist, sollen Wildnisgebiete für die Menschen erlebbar sein und so zur Vermittlung der Wertschätzung wilder unberührter Natur in der Bevölkerung beitragen. Die Qualitätskriterien für Wildnisgebiete im Sinne der NBS sind als Fachposition von Bundesamt für Naturschutz ( BfN ) und BMU veröffentlicht und in die Hinweise zu dieser Richtlinie aufgenommen.
Ziel dieser Richtlinie ist es, dazu beizutragen, dass sich die Natur auf mindestens 2 % der Landesfläche Deutschlands wieder nach ihren Gesetzmäßigkeiten entwickeln kann und damit eine relevante Fläche gesichert wird, um unversehrte natürliche Lebensräume für künftige Generationen zu schützen. Bezugsebene des 2 %-Ziels ist die gesamte Landesfläche Deutschlands. Der Bund hat dementsprechend ein erhebliches Interesse daran, bundesweit insbesondere in Wäldern, auf Mooren, an Fließgewässern, an den Meeresküsten, im Hochgebirge, in Bergbaufolgelandschaften und auf ehemaligen Truppenübungsplätzen großflächige Wildnisgebiete zu sichern.
Gegenwärtig machen großflächige Wildnisgebiete im Sinne der NBS sowie das darüber hinaus gesicherte Flächenpotenzial für eine Entwicklung hin zu Wildnisgebieten etwa 0,6 % der Landesfläche aus. Um hier im Rahmen des gesamtstaatlich repräsentativen Anteils an der Umsetzung des 2 %-Ziels bzw. in Zusammenhang mit bestehenden Förder- oder Eigentumskulissen des Bundes einen Anreiz zu schaffen, weitere Flächen für den Prozessschutz (Sicherung einer weitgehend natürlichen Entwicklung ohne menschliche Einflüsse) zur Verfügung zu stellen, soll der Fonds die Möglichkeit eröffnen, potenzielle Wildnisgebiete zu sichern sowie geeignete Prozessschutzgebiete (wie z. B. geeignete Flächen des Nationalen Naturerbes) und bestehende Wildnisgebiete ( z. B. die Kernzonen der Nationalparke und großflächige Kernzonen der Biosphärenreservate) zu erweitern bzw. zu arrondieren und die erforderlichen Flächen so schnell wie möglich aus der Nutzung zu nehmen und langfristig zu sichern. Hierfür kann im Einzelfall auch der Flächentausch eine geeignete Maßnahme sein, nämlich dann, wenn Flächeneigentümer von geeigneten Arrondierungs- oder Erweiterungsflächen nicht an einem Verkauf, sondern an einem Tausch mit einer gleichwertigen Fläche im räumlichen Bezug interessiert sind. Der Flächenanteil großflächiger Wildnisgebiete soll so sukzessive substanziell gesteigert werden in Richtung des Zielwertes 2 % der Landesfläche. Kriterien für förderfähige Flächen sind in den Hinweisen zu dieser Richtlinie enthalten.
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