Premium intelligence
Unlock AI evaluation, advanced insights, and programme analytics for this call with a Premium plan.
AI evaluation and GO/NO-GO
Fit score, submission probability, effort estimate, and personalized GO/NO-GO recommendations.
Advanced AI insights
Personal fit narrative, competitive landscape, bid requirements preview, and eligibility analysis.
Historical programme analytics
Overlapping funded projects and programme evidence for this call.
Summary
Description
1.1 Mit der Förderung soll die Wettbewerbsfähigkeit der tierischen Erzeugung durch tierzüchterische Maßnahmen erhalten und verbessert werden. Insbesondere sollen wirtschaftliche Zuchtprogramme den Erhalt und die Verbesserung der genetischen Qualität des Tierbestandes unterstützen.
Grundlage ist die Erhebung, Erfassung und Auswertung von Daten zur Erhaltung und Verbesserung der genetischen Qualität landwirtschaftlicher Nutztiere im Rahmen von Zuchtprogrammen und angewandter Forschungsprojekte, sofern damit ein Beitrag zu einem oder mehreren der folgenden Ziele geleistet wird:
a) eine auf Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutz ausgerichtete Tierhaltung und Züchtung zu schaffen und die Tiergesundheit zu sichern,
b) die tierschutzrelevanten genetischen Trends frühzeitig zu erkennen,
c) den Abnehmern von Zuchtprodukten eine Bewertung im Hinblick auf die züchterische Veranlagung zu ermöglichen,
d) eine flächendeckende, nachhaltige und wirtschaftliche Tierhaltung zu ermöglichen,
e) durch züchterische Maßnahmen dazu beizutragen, die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Unternehmen und damit auch die Multifunktionalität des ländlichen Raums langfristig zu erhalten.
1.2 Die folgenden im Zuchtbericht genannten Indikatoren dienen als Maßstab der Zielerreichung:
Hauptindikatoren sind die Entwicklung und Konsolidierung der Zuchtwerte.
Die Ergebnisse sind der Öffentlichkeit darzustellen und zu demonstrieren.
1.3 Der Freistaat Thüringen gewährt zur Förderung der Tierzucht finanzielle Zuwendungen auf der Grundlage des § 1 des Tierzuchtgesetzes (TierZG) vom 18. Januar 2019 ( BGBl. I S. 18) sowie nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie unter Beachtung der §§ 23 und 44 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO), der hierzu geltenden Verwaltungsvorschriften sowie der §§ 48, 49 und 49a des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG).
1.4 Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
1.5 Die Förderung nach Nummer 2.1 Buchst. a ist nach Artikel 27 Abs. 2 Buchst. a in Verbindung mit Absatz 5 Buchst. c, die Förderung nach Nummer 2.1 Buchst. b nach Artikel 27 Abs. 2 Buchst. b in Verbindung mit Absatz 5 Buchst. a und die Förderung nach Nummer 2.1 Buchst. c nach Artikel 24 Abs. 2 Buchst. a in Verbindung mit Absatz 4 Buchst. a bis e der Verordnung (EU) 2022/2472 der Kommission vom 14. Dezember 2022 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABI. L 327 vom 21. Dezember 2022, S.1) von der Anmeldepflicht gemäß Artikel 108 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt, soweit es sich bei der Förderung um Beihilfen handelt.
Topics
Eligible