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Portal ID
FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/foerderung-heilberufe.html
Summary
Description
1 Zweck der staatlichen Förderung ist es, die Angehörigen einschließlich der Studierenden, Weiterzubildenden und Auszubildenden der Heilberufe zu unterstützen, um damit die Qualität des Gesundheitswesens zu erhöhen sowie die medizinische und pflegerische Versorgung im Freistaat Sachsen zu befördern. Gefördert werden Träger, Vorhaben, Maßnahmen, Untersuchungen, Projekte und Studien insbesondere in folgenden Förderbereichen:
A Fachärztliche Weiterbildung,
B Verbünde zur Koordinierung der fachärztlichen Weiterbildung (Weiterbildungsverbünde),
C Hebammen,
D Altenpflegeausbildung und
E Modellvorhaben.
2. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage
a) der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der §§ 23, 44 und 44a der Sächsischen Haushaltsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 2001 ( SächsGVBl. S. 153), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Mai 2021 ( SächsGVBl. S. 578) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, und
b) der Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung vom 27. Juni 2005 ( SächsABl. SDr. S. S 226), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 23. November 2022 ( SächsABl. S. 1423) geändert worden sind, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 6. Dezember 2021 ( SächsABl. SDr. S. S 178), in der jeweils geltenden Fassung.
3. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsstelle aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
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