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Portal ID
FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Brandenburg/sensibilisierung-inhabern-unternehmensnachfolge.html
Summary
Description
1.1 Das Land Brandenburg gewährt nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) und der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie des Programms des Landes Brandenburg für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ( EFRE ) in der Förderperiode 2021?2027, einschließlich
in den jeweils geltenden Fassungen, Zuwendungen für die Sensibilisierung von Inhaberinnen und Inhabern kleiner und mittlerer Unternehmen für frühzeitige Unternehmensnachfolgeregelungen sowie für die Sensibilisierung von Nachfolgeinteressierten.
1.2 Auf die Gewährung der Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsermächtigungen.
1.3 Ziel der Förderung ist es, angesichts einer wachsenden Zahl von anstehenden Betriebsübergaben die entsprechenden Unternehmerinnen und Unternehmer dafür zu sensibilisieren, frühzeitig den Übergabeprozess zu starten. Die Förderung soll dazu beitragen, dass die Inhaberinnen und Inhaber von Unternehmen einerseits ihre eigene Situation frühzeitig erfassen und sie in die Lage zu versetzen, die individuell erforderlichen Handlungsfelder herauszuarbeiten. Andererseits soll das Bewusstsein der Inhaberinnen und Inhaber für noch zu klärende Fragen hervorgerufen, geschärft und letztendlich der Einstieg in den mehrjährigen Übergabeprozess erleichtert werden.
1.4 Bei der Förderung von Vorhaben mit Mitteln aus den Europäischen Strukturfonds sind die bereichsübergreifenden Grundsätze nach Artikel 9 der Verordnung ( EU ) 2021/1060 zu berücksichtigen. Demnach sollen insbesondere folgende Aspekte während der gesamten Vorbereitung, Durchführung, Begleitung und Evaluierung der Maßnahme sowie der Berichterstattung darüber berücksichtigt und gefördert werden:
a. Die Gleichstellung von Männern und Frauen, die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung und die Einbeziehung der Geschlechterperspektive.
b. Die Chancengleichheit und die Nichtdiskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sowie insbesondere die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen.
c. Der Grundsatz einer nachhaltigen Entwicklung, die den Zielen der Vereinten Nationen für Nachhaltige Entwicklung, dem Übereinkommen von Paris und dem Grundsatz der ?Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen? Rechnung trägt.
Im Förderantrag ist darzustellen, wie diese Grundsätze berücksichtigt werden. Sollen spezifische Aktionen zur Förderung oder Umsetzung der Grundsätze vorgesehen werden, sind die erzielten Ergebnisse in der Berichterstattung zu dokumentieren.
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