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FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Berlin/transfer-bonus.html
Summary
Description
Das Land Berlin gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien, der Landeshaushaltsordnung ( LHO ) und deren Ausführungsvorschriften (AV) sowie des aktuellen Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? projektbezogene Zuschüsse.
Bei den Zuschüssen handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe gemäß Verordnung ( EU ) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen ( ABl. EU L 352/1 vom 24. Dezember 2013). Der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen von einem Mitgliedstaat gewährten De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Steuerjahren 200.000 EUR (im Straßengüterverkehr 100.000 EUR ) nicht übersteigen. Die weiteren Vorgaben der Verordnung sind zu beachten.
1.1 Technologie- und Wissenstransfer
1.1.1 Gefördert werden Projekte des Technologie- und Wissenstransfers von Wissenschafts- bzw. Forschungseinrichtungen in kleine und mittlere Unternehmen 1) ( KMU ).
1.1.2 Die für Wirtschaft zuständige Senatsverwaltung hat die IBB Business Team GmbH , ein Unternehmen der Investitionsbank Berlin ( IBB ), mit der Durchführung der Fördermaßnahme gemäß diesen Richtlinien beauftragt.
1.1.3 Übergeordnetes Ziel der Förderung ist es, die Innovationsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen und ihre Fähigkeit, die Herausforderungen des digitalen Wandels zu meistern, zu stärken, indem der Zugang zu den Erkenntnissen von Wissenschaft und Forschung erleichtert wird.
Das Programm soll in erster Linie die Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen von der Idee bis zur Marktfähigkeit und qualitative Verbesserungen bestehender Produkte und Verfahrensweisen unterstützen. Darüber hinaus wird die Weiterentwicklung/Anpassung von technologischen Prozessen, von Formen der Arbeitsorganisation sowie von Geschäftsmodellen von Unternehmen unter Nutzung von Digitalisierungslösungen unterstützt. Erfolgen soll dies über die Einbindung der gesamten Breite der regionalen (öffentlich grundfinanzierten oder gemeinnützig tätigen) Wissenschafts- bzw. Forschungseinrichtungen in den Innovationsprozess von KMU .
Durch niederschwellige Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft und dem damit verbundenen Technologietransfer, soll die wirtschaftliche Verwertung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in Berlin verstärkt und beschleunigt wer-den. Durch die Förderung werden regionale Kompetenzen gebündelt und über die gesteigerte betriebliche Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und Wachstum nachhaltig stabilisiert und erhöht.
1.1.4 Projekte des Technologie- und Wissenstransfers können in der Einstiegs- und Standardvariante gefördert werden.
1.2 Designtransfer
1.2.1 Gefördert werden Projekte des Transfers von Design-Know-how in/an KMU , bei denen die Transferleistungen von Unternehmen der Designbranche oder von Hochschulen erbracht werden.
1.2.2 Die für Wirtschaft zuständige Senatsverwaltung wird ein Dienstleistungsunternehmen mit der Durchführung des Designtransfers gemäß diesen Richtlinien beauftragen.
1.2.3 Ziel der Förderung ist es, kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Designleistungen zu erleichtern, und so die Wettbewerbsfähigkeit von Produkten und Dienstleistungen zu stärken.
Gefördert werden ausschließlich Designprojekte und Designmaßnahmen im Rahmen der Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen bzw. zur erheblichen 2) qualitativen Verbesserung bereits bestehender Produkte und Dienstleistungen. Die Designprojekte und Designmaßnahmen müssen einen Bezug zur angewandten Forschung und Entwicklung ausweisen.
Ziel ist die möglichst frühzeitige und anwendungsbezogene Einbindung der Gestaltungskompetenz der Designbranche bzw. der Hochschulen in den Innovationsprozess von KMU . Durch die Kooperationen zwischen Designbranche und KMU sollen die regionale Kompetenz gestärkt und der Eintritt in internationale Märkte initiiert bzw. unterstützt werden.
1.2.4 Projekte des Designtransfers können ausschließlich in der Standardvariante gefördert werden.
1.3 Gamificationtransfer
1.3.1 Gefördert werden Projekte des Transfers von Gamification-Know-How in/an KMU , bei denen die Transferleistungen von Unternehmen der Games-/VR-Branche oder von Hochschulen erbracht werden.
Gamification bezeichnet die Übertragung von spieltypischen Elementen und Vorgängen in spielfremde Zusammenhänge mit dem Ziel der Entwicklung eines Produktes oder einer Dienstleistung, das/die eine Verhaltensänderung und Motivationssteigerung bei Anwenderinnen und Anwendern bewirkt.
Darüber hinaus werden Virtual Reality (VR) und Augmented Reality (AR)-Anwendungen gefördert, wenn diese die vorgenannten Elemente der Gamification beinhalten.
1.3.2 Die für Wirtschaft zuständige Senatsverwaltung wird ein Dienstleistungsunternehmen mit der Durchführung des Gamificationtransfers gemäß diesen Richtlinien beauftragen.
1.3.3 Ziel der Förderung ist es, kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Gamificationleistungen und VR/AR-Anwendungen zu erleichtern, und so die Wettbewerbsfähigkeit von Produkten und Dienstleistungen zu stärken.
Gefördert werden ausschließlich Projekte und Maßnahmen im Rahmen der Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen bzw. zur erheblichen qualitativen Verbesserung bereits bestehender Produkte und Dienstleistungen.
Ziel ist die möglichst frühzeitige und anwendungsbezogene Einbindung der Gestaltungs- und Digitalisierungskompetenz der Games-/VR-Branche bzw. der Hochschulen in den Innovationsprozess von KMU . Durch die Kooperationen zwischen Games-/Softwarebranche und KMU sollen die regionale Kompetenz gestärkt und der Eintritt in internationale Märkte initiiert bzw. unterstützt werden.
1.4 Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die bewilligende Stelle aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
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