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FOERDERDATENBANK:https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Thueringen/grw-thueringen-ii.html
Summary
Description
1.1 Der Freistaat Thüringen gewährt Zuwendungen für wirtschaftsnahe Infrastrukturvorhaben und sonstige Maßnahmen zur Unterstützung von regionalen Aktivitäten nach Maßgabe folgender Rechtsgrundlagen in der jeweils geltenden Fassung:
1.2 Die Zuwendungen werden zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes und der Wettbewerbsfähigkeit von gewerblichen Unternehmen sowie zur regionalpolitischen Begleitung von Strukturproblemen und zur Unterstützung regionaler Aktivitäten gewährt. Mit den Infrastrukturvorhaben, die ohne Förderung nicht oder nicht im notwendigen Umfang umgesetzt werden können, sollen die Attraktivität der Region gesteigert und die Investitionstätigkeit der ansässigen Wirtschaftssubjekte belebt sowie die Ansiedlung neuer Unternehmen angeregt werden. Der Freistaat Thüringen muss an der Realisierung des Vorhabens ein erhebliches regional- und strukturpolitisches Interesse haben.
1.3 Bei der Förderung sind die Ziele der Raumordnung und Landesplanung zu beachten und die Grundsätze der Raumordnung zu berücksichtigen.
1.4 Die GRW -Mittel sind zusätzliche Hilfen. Sie sind deshalb nicht dazu vorgesehen, andere öffentliche Finanzierungsmöglichkeiten ohne regionale Zielsetzung zu ersetzen (Subsidiaritätsgrundsatz). Eine angemessene Eigenbeteiligung des Trägers des Vorhabens an den förderfähigen Investitionskosten gem. Ziffer 4.7 der Richtlinie ist Voraussetzung für eine Förderung (Zusätzlichkeitsgrundsatz).
1.5 Soweit in dieser Richtlinie keine abweichende Regelung enthalten ist, gelten die Regelungen des GRW -Koordinierungsrahmens in der jeweils geltenden Fassung.
1.6 Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft kann in begründeten Einzelfällen einer Abweichung von dieser Richtlinie im Rahmen der Regelungen des GRW -Koordinierungsrahmens zustimmen.
1.7 Kosten im Sinne dieser Richtlinie sind Ausgaben im Sinne der ThürLHO.
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